Praktische Wahlhilfe · Stand 22. September 2026
Am 27. September
zählt Ihre Stimme.
Die OB-Stichwahl zwischen Claudia Kalisch und Heiko Meyer findet von 8 bis 18 Uhr statt. Parallel wird der Landrat in einer eigenen Stichwahl bestimmt. Je Direktwahl haben Sie eine Stimme.
Neu für die Stichwahl: Zwei Personen stehen für das Rathaus zur Wahl. Rats-, Kreistags- und Ortsratswahlen sind abgeschlossen. Briefwahl erfordert Unterlagen für den 27. September; alte Stimmzettel gelten nicht weiter.
Im Wahllokal wählen
- Adresse prüfen. Ihr zugewiesener Wahlraum steht auf der Wahlbenachrichtigung. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Stadt. Aus früheren Wahlen bekannte Räume können abweichen.
- Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Die bisherige Wahlbenachrichtigung hilft, ist bei Eintrag im Wählerverzeichnis aber nicht zwingend nötig. Bei ausgestelltem Wahlschein beachten Sie die Regeln unten.
- Je Stimmzettel eine Person wählen. Kennzeichnen Sie Ihre Entscheidung in der Wahlkabine eindeutig. OB-Wahl und Landratswahl haben separate Stimmzettel.
Aktuelle Wahlraum- und Organisationshinweise der Stadt ↗
Briefwahl: neuer Wahlgang, neue Unterlagen
Die Stichwahlunterlagen sind verfügbar. Wenn Ihr früherer Antrag die Stichwahl umfasste, werden sie automatisch zugeschickt; ein doppelter Antrag ist nicht nötig. Ist noch nichts angekommen, wenden Sie sich jetzt an das Briefwahlbüro. Eine Zustellung im Einzelfall können wir nicht bestätigen.
Direkt im Rathaus wählen
Rathaus, Eingang E – über Waagestraße und Rathausgarten, barrierefrei zugänglich. Dort können Sie Briefwahl beantragen und unmittelbar wählen. Bringen Sie Ihren Ausweis und möglichst die Wahlbenachrichtigung mit ausgefülltem Antrag mit.
| Tag | Geöffnet |
|---|---|
| Mo. 21. / Di. 22. September | 10–13 und 14–16 Uhr |
| Mi. 23. September | 7–13 Uhr |
| Do. 24. September | 10–13 und 14–18 Uhr |
| Fr. 25. September | 10–13 Uhr |
Notbesetzung ausschließlich für Ausnahmefälle: Samstag, 26. September, 8–12 Uhr; Sonntag, 27. September, 8–15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung verlangt die Stadt eine schriftliche Erklärung; für Abholung durch eine Vertretung zusätzlich eine Vollmacht.
04131 309-3200 · wahlbuero@stadt.lueneburg.de · Aktuelle amtliche Öffnungszeiten ↗
| Datum | Wofür? |
|---|---|
| Fr., 25. September · 13 Uhr | Regulärer Wahlscheinantrag; Onlineanträge können früher enden. |
| Sa., 26. September · 12 Uhr | Ersatz bei nicht angekommenem oder verlorenem Wahlschein beantragen. |
| So., 27. September · 15 Uhr | Nur gesetzliche Ausnahmefälle, etwa nachgewiesene plötzliche Erkrankung. |
| So., 27. September · 18 Uhr | Wahlbrief muss bei der angegebenen Empfangsstelle sein. |
Herleitung aus den relativen Fristen in §§ 23, 24 NKWO und dem amtlichen Wahlerlass 2026, insbesondere Nr. 7.1 ↗ . Für Öffnungszeiten und mögliche Onlinefristen gilt die aktuelle Bekanntgabe der Hansestadt.
Mit Wahlschein zur Urnenwahl
Bei der Stichwahl können Sie innerhalb der Hansestadt auch mit Wahlschein im Wahllokal abstimmen. Wurden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgestellt, müssen Wahlschein und die erhaltenen Stichwahl-Stimmzettel mit. Außerhalb der Hansestadt ist keine OB-Stimmabgabe möglich; durch Einzug des gemeinsamen Wahlscheins verlieren Sie dort die Möglichkeit, später noch in der Stadt abzustimmen.
OB-Stichwahl und Landratswahl unterscheiden
Die OB-Stichwahl entscheidet über die Leitung der Hansestadt Lüneburg. Die Landratsstichwahl betrifft den gesamten Landkreis. Wahlberechtigte in der Hansestadt können an beiden teilnehmen; Menschen aus anderen Gemeinden des Landkreises stimmen nicht über das Lüneburger Stadtoberhaupt ab. Je Wahl gibt es einen eigenen Stimmzettel mit einer Stimme: blau für Kalisch oder Meyer, rosa für André Schuler oder Steffen Gärtner bei der Landratsstichwahl. Rat, Kreistag und Ortsräte werden am 27. September nicht erneut gewählt.
Wahlinformationen des Landkreises ↗
Häufige Fragen zur Stichwahl
Wann und wie wird gewählt?
Am Sonntag, 27. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Für das Oberbürgermeisteramt haben Sie eine Stimme: Claudia Kalisch oder Heiko Meyer. Es gewinnt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei einem Gleichstand entscheidet das gesetzlich vorgesehene Los. Die Stimmen aus dem ersten Wahlgang werden nicht mitgezählt.
Darf ich mitwählen, wenn ich am 13. September nicht gewählt habe?
Ja. Die Teilnahme am ersten Wahlgang ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist Ihre Wahlberechtigung für die Stichwahl. Das Wählerverzeichnis der ersten Wahl gilt weiter und wird um die gesetzlich vorgesehenen Nachträge ergänzt.
Wer ist wahlberechtigt?
Grundsätzlich Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats ab 16 Jahren, die die kommunalen Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das Stadtoberhaupt müssen Sie in der Hansestadt wahlberechtigt sein; ein Wohnsitz nur im Landkreis reicht nicht. Bei Umzug, mehreren Wohnungen oder unklarer Eintragung klärt das Wahlamt Ihren konkreten Fall.
Ich werde zwischen den Wahlgängen 16. Kann ich teilnehmen?
Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, sind nach § 45k NKWG von Amts wegen nachzutragen. Das kann auch einen 16. Geburtstag bis zum Stichwahltag betreffen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Falls keine Benachrichtigung vorliegt, lassen Sie Ihre Eintragung rechtzeitig beim Wahlamt prüfen.
Brauche ich eine neue Wahlbenachrichtigung?
Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung aus dem ersten Wahlgang auf; sie ist auch für die Stichwahl vorgesehen. Ohne Benachrichtigung können Sie im zuständigen Wahllokal mit Personalausweis oder Reisepass wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen. Bei bereits ausgestelltem Wahlschein müssen Sie die besonderen Regeln beachten. Im Zweifel Eintragung und Wahlraum beim Wahlamt klären.
Muss ich Briefwahl erneut beantragen?
Prüfen Sie, ob Ihr erster Antrag auch die Stichwahl umfasste. Dann brauchen Sie dafür keinen doppelten Antrag. Wenn Sie nur Unterlagen für den 13. September beantragt hatten, benötigen Sie für den 27. September einen neuen Antrag. Stimmen und Briefwahlunterlagen des ersten Wahlgangs gelten nicht für die Stichwahl.
Wann kommen die Stichwahl-Unterlagen?
Die Stichwahlunterlagen sind verfügbar. Wer die Stichwahl bereits mitbeantragt hatte, erhält sie laut Stadt automatisch zugeschickt. Bei ausbleibender Post jetzt das Briefwahlbüro kontaktieren: 04131 309-3200, wahlbuero@stadt.lueneburg.de. Dort ist während der veröffentlichten Öffnungszeiten auch direkte Stimmabgabe möglich. Eine individuelle Zustellung ist damit nicht bestätigt.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die gesetzliche Regelfrist ist der zweite Tag vor der Wahl um 13 Uhr (§ 23 Absatz 5 NKWO): für die Stichwahl also Freitag, 25. September 2026, 13 Uhr. Ein Onlineangebot kann früher schließen. Diese Frist ist keine Zusage, dass spät beantragte Unterlagen rechtzeitig per Post ankommen. Aktuelle Öffnungszeiten und die persönliche Abholung bitte beim Wahlamt prüfen.
Wann muss der Wahlbrief angekommen sein?
Spätestens am Sonntag, 27. September 2026, um 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Bei knapper Zeit persönliche Abgabe mit dem Wahlamt klären. Wahlvorstände müssen Wahlbriefe nicht entgegennehmen oder weiterbefördern.
Kann ich trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal wählen?
Bei dieser Stichwahl ist das innerhalb der Hansestadt mit gültigem Wahlschein möglich. Wenn Ihnen Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, müssen Sie zusätzlich den oder die bereits erhaltenen Stichwahl-Stimmzettel mitbringen. Ein neuer Stimmzettel wird dann nicht ausgegeben. Nur einmal abstimmen; ein bereits versandter Wahlbrief berechtigt nicht zu einer zweiten Stimmabgabe.
Kann ich ein Wahllokal außerhalb der Hansestadt nutzen?
Für die OB-Stichwahl nicht. Wer mit dem gemeinsamen Wahlschein außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde im Landkreis wählt, kann dort nur an der Landratsstichwahl teilnehmen. Der Wahlschein wird eingezogen; eine spätere OB-Stimmabgabe in der Hansestadt ist damit nicht mehr möglich. Nutzen Sie für beide Stimmen ein Wahllokal innerhalb der Hansestadt.
Was tun bei verlorenen Unterlagen oder plötzlicher Krankheit?
Bei nicht angekommenem oder verlorenem Wahlschein kann nach § 24 Absatz 9 NKWO bis zum Samstag vor der Wahl, 12 Uhr, Ersatz beantragt werden. Das ist hier der 26. September. In gesetzlichen Ausnahmefällen, etwa nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, sind Wahlscheinanträge noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Wenden Sie sich sofort an das Wahlamt und klären Sie den Bereitschaftsdienst; das ist keine allgemeine Verlängerung der Briefwahlfrist.
Welche Hilfe ist bei der Stimmabgabe möglich?
Barrierefreiheit und Zugang zu Ihrem Wahlraum klären Sie anhand der Wahlbenachrichtigung oder beim Wahlamt. Wer wegen einer Behinderung oder fehlender Lesefähigkeit Hilfe benötigt, darf im gesetzlichen Rahmen eine Hilfsperson hinzuziehen. Sie muss den Willen der wählenden Person umsetzen und das Wahlgeheimnis wahren. Sprechen Sie den Wahlvorstand an.
Direkt zum Wahlamt
Hansestadt Lüneburg, Bereich Wahlen
Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg
04131 309-3698
wahlen@stadt.lueneburg.de
Für Antrag, Abholung und Bereitschaftsdienst gelten die von der Stadt bekanntgegebenen Stellen und Öffnungszeiten. Die Kontaktadresse des Wahlamts ist nicht automatisch die Abgabeadresse Ihres Wahlbriefs: Dafür ist die Anschrift auf dem roten Umschlag entscheidend.
Ergebnisse am Wahlabend
Am 27. September beginnt nach 18 Uhr die Auszählung. Die amtliche Ergebnisseite ↗ führt zu den Ergebnissen für Stadt und Landkreis. Das hier dokumentierte Ergebnis vom 13. September ist der erste Wahlgang.
Worum geht es bei der OB-Stichwahl?
Das Stadtoberhaupt leitet die Verwaltung und vertritt Lüneburg. Die neue Amtszeit beginnt am 1. November 2026 und dauert acht Jahre. Viele Vorhaben brauchen zusätzlich Entscheidungen des Rates, Geld im Haushalt und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
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