Was die Urteile bedeuten
- Falsch
- Die Behauptung trifft nicht zu.
- Verkürzt
- Der Kern stimmt, die Zuspitzung geht über das Belegte hinaus.
- Kontext nötig
- Im Kern richtig, aber ohne Einordnung irreführend — meist bei Zahlen ohne Definition.
- Nicht belegt
- Weder bestätigt noch widerlegt. Die Quellenlage trägt die Aussage nicht.
- Offen
- Quellen widersprechen sich oder eine Angabe fehlt.
- Meinung
- Eine Bewertung, die als Tatsache auftritt. Sie kann vertreten werden, aber nicht geprüft.
- Bestätigt
- Die Behauptung trifft zu und ist belegt.
Ein „nicht belegt“ ist kein Freispruch und kein Schuldspruch — es heißt,
dass die verfügbaren Quellen die Aussage nicht tragen. Wer eine
Behauptung belegen kann, die hier als offen steht, kann uns die
Fundstelle schicken: Wir prüfen sie und tragen das Ergebnis in das
Änderungsprotokoll ein.
Geprüft wird ausschließlich gegen öffentlich zugängliche Quellen; zu
keiner Kandidatur wurde eine Stellungnahme eingeholt. Kein Urteil auf
dieser Seite ist mit der betroffenen Person abgestimmt. Die Prüfungen
entstehen nach bestem Wissen und Gewissen — eine Gewähr für Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Wie geprüft wird, steht
unter Wie wir arbeiten.