Praktisches zur Wahl am So., 13. September 2026
Wie wählen?
Sie bekommen bis zu fünf Stimmzettel und haben bei dreien davon jeweils drei Stimmen, die Sie frei verteilen dürfen. Hier steht, was das bedeutet.
Die drei Fristen, die zählen
- 6. September, 18 Uhr Letzter Tag für den Briefwahlantrag online
- 11. September, 13 Uhr Letzte Frist für den Briefwahlantrag schriftlich oder persönlich
- 13. September, 18 Uhr Wahlräume schließen · Wahlbriefe müssen eingegangen sein
Ihre fünf Stimmzettel
In Ochtmissen und Oedeme sind es fünf, sonst vier
- 1
Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sonst Stichwahl am 27. September zwischen den beiden Bestplatzierten. Die Amtszeit beträgt erstmals acht statt fünf Jahre und beginnt am 1. November 2026.
- 2
Rat der Hansestadt Lüneburg
Sie können Ihre drei Stimmen frei verteilen: alle drei auf eine Person (kumulieren), auf Personen verschiedener Listen (panaschieren) oder auf eine Gesamtliste. Weniger als drei Stimmen sind erlaubt, mehr macht den Stimmzettel ungültig. Es gibt keine Sperrklausel.
- 3
Landrätin / Landrat des Landkreises Lüneburg
Amtsinhaber Jens Böther tritt nicht wieder an. Auch hier ist eine Stichwahl am 27. September möglich.
- 4
Kreistag des Landkreises Lüneburg
Gleiches Verfahren wie bei der Ratswahl. Die Hansestadt bildet zwei der fünf Kreiswahlbereiche.
- 5
Ortsrat Ochtmissen oder Oedeme
Diesen Stimmzettel erhalten nur Wahlberechtigte in den beiden Ortschaften. In den übrigen Stadtteilen gibt es keine Ortsräte.
Drei Stimmen, frei verteilbar
Bei Rat, Kreistag und Ortsrat gilt in Niedersachsen das Dreistimmenwahlrecht. Die drei Stimmen gehören Ihnen — Sie entscheiden, wie stark Sie einzelne Personen machen.
Es gibt keine Sperrklausel. Auch kleine Listen ziehen in den Rat ein, wenn die Stimmen für einen Sitz reichen. Die Sitzverteilung erfolgt nach Hare/Niemeyer.
Kumulieren
3 × Person A
Alle drei Stimmen an eine Person. Das ist der stärkste Hebel, um jemanden nach vorne zu bringen.
Panaschieren
A · B · C
Je eine Stimme an Personen verschiedener Listen. Parteigrenzen spielen dabei keine Rolle.
Liste ankreuzen
1 × Liste
Ein Kreuz bei der Gesamtliste zählt als drei Stimmen für diese Liste in der vorgegebenen Reihenfolge.
Achtung: Mehr als drei Stimmen machen den Stimmzettel ungültig. Weniger sind erlaubt.
Was das Amt kann — und was nicht
Maßstab für jedes Wahlversprechen
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist zugleich Stadtoberhaupt, Leitung der Stadtverwaltung, oberste Dienstvorgesetzte aller städtischen Beschäftigten und Bindeglied zu Rat, städtischen Gesellschaften, Landkreis, Land und Bund. Das ist das stärkste Einzelamt, das in Lüneburg zu vergeben ist.
Es ist trotzdem nicht allmächtig. Sechs Grenzen entscheiden darüber, ob ein Wahlversprechen überhaupt eingelöst werden kann — und sie erklären auch, warum Vorhaben scheitern, ohne dass jemand sie aufgegeben hätte.
Beim Prüfen eines Versprechens hilft eine einzige Frage: Wer müsste zustimmen, damit das passiert?
Ratshoheit
Haushalt, Satzungen, große Investitionen und Grundsatzentscheidungen brauchen eine Mehrheit im Rat. Die Verwaltungsspitze bereitet vor und setzt um — beschließen kann sie nicht. Weil Rat und Oberbürgermeisteramt am selben Tag getrennt gewählt werden, kann die eine Wahl der anderen die Mehrheit entziehen.
Rechtsbindung
Kommunalrecht, Haushaltsrecht, Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht und Fachgesetze setzen harte Grenzen. Eine Stadt kann nicht frei entscheiden, wen sie beauftragt, was sie baut oder wen sie bevorzugt — auch dann nicht, wenn eine Mehrheit es wollte.
Finanzlage
Pflichtaufgaben, Personalkosten, Zinsen, Umlagen und der Investitionsstau binden einen großen Teil des Haushalts. Der frei gestaltbare Anteil ist deutlich kleiner, als die Gesamtsumme vermuten lässt — und 2025/2026 stehen zweistellige Millionenbeträge im Minus.
Zuständigkeitsgrenzen
Polizei, Bahn, Landesstraßen, Hochschule, Pflege, Rettungsdienst und die A39 liegen ganz oder teilweise bei Land, Bund, Landkreis oder Dritten. Die Stadt kann dort fordern, verhandeln und mitfinanzieren — entscheiden meist nicht.
Zeit
Bauleitplanung, Fördermittelverfahren und Großprojekte dauern regelmäßig länger als eine Wahlperiode. Was 2026 begonnen wird, ist oft erst nach 2030 sichtbar. Umgekehrt wirkt vieles, was jetzt fertig wird, auf Beschlüsse von vor 2021 zurück.
Städtische Gesellschaften
Über LüWoBau, Gesundheitsholding oder Lüneburg Marketing wirkt die Stadt über Aufsichtsräte und Gesellschafterrollen — nicht per Weisung. Das ist ein realer Hebel, aber ein indirekter.
Warum diese Wahl acht Jahre bindet
Die Amtszeit wurde von fünf auf acht Jahre verlängert. Die am 13. September gewählte Person führt die Stadt bis 2034 und prägt damit mindestens zwei reguläre Ratsperioden. Wohnungsbau, Bildungspakt, Wärmeplanung und Haushaltskonsolidierung fallen vollständig in diese Zeit — verschleppte Reformen allerdings auch. Rat und Kreistag werden weiterhin nur für fünf Jahre gewählt: Wer 2026 gewinnt, arbeitet ab 2031 mit einem Rat, den er heute nicht kennt.
Zwei Kreuze, zwei getrennte Entscheidungen
Sie können eine Person für das Oberbürgermeisteramt wählen und unabhängig davon eine ganz andere Partei für den Rat. Direktwahlen weichen regelmäßig von den Ratswahlergebnissen ab: Bei der Personenwahl zählen Bekanntheit, Zutrauen und Amtsführung stärker als das Parteibuch. 2021 trat mit Heiko Meyer ein parteiloser Bewerber in die Stichwahl ein.
Für den Kandidatenvergleich heißt das: Es genügt nicht zu fragen, was jemand will. Entscheidend ist, welche Fraktionen das Vorhaben tragen würden, wie es finanziert ist und ob die Stadt überhaupt zuständig ist.
Zwei Kandidaturen direkt vergleichen → Geprüfte Behauptungen ansehen →
Häufige Fragen
Wer darf in Lüneburg wählen?
Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, also spätestens am 13.09.2010 geboren wurden, und seit mindestens drei Monaten in Lüneburg wohnen. Voraussetzung ist außerdem der Eintrag im Wählerverzeichnis oder ein Wahlschein.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was tun?
Melden Sie sich beim Wahlamt der Hansestadt unter 04131 309-3698 oder wahlen@stadt.lueneburg.de. Die Benachrichtigungen wurden bis zum 21. August zugestellt. Sie können auch ohne Benachrichtigung wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen — bringen Sie dann einen Ausweis mit.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Online über den Wahlscheinantrag der Hansestadt, schriftlich, oder persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang E. Der Online-Antrag ist bis zum 6. September möglich, schriftlich und persönlich bis zum 11. September, 13 Uhr. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr eingegangen sein — bei Postversand also einige Tage vorher abschicken.
Was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?
Bei der Wahl von Rat, Kreistag und Ortsrat haben Sie drei Stimmen. Sie dürfen alle drei einer einzigen Person geben (kumulieren) oder sie auf Personen verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Sie dürfen auch weniger als drei Stimmen abgeben. Mehr als drei Stimmen machen den Stimmzettel ungültig. Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters haben Sie dagegen nur eine Stimme.
Wann kommt es zur Stichwahl?
Wenn im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Dann treten am 27. September die beiden Bestplatzierten erneut gegeneinander an. Bei Stimmengleichheit um den zweiten Platz entscheidet das Los über die Teilnahme.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Erstmals acht statt fünf Jahre. Der Niedersächsische Landtag hat die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten Anfang 2025 verlängert. Die neue Amtszeit beginnt am 1. November 2026 und endet am 31. Oktober 2034. Rat und Kreistag werden dagegen weiterhin für fünf Jahre gewählt.
Ist der Stimmzettel ungültig, wenn ich mich verschreibe?
Wenn Ihr Wille eindeutig erkennbar bleibt, zählt die Stimme. Ungültig wird ein Stimmzettel bei der Vertretungswahl vor allem dann, wenn mehr als drei Stimmen vergeben wurden. Im Zweifel können Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel verlangen, solange Sie den alten zurückgeben.
Wer darf überhaupt Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister werden?
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz muss man am Wahltag mindestens 23 und noch nicht 67 Jahre alt sein, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Einen Wohnsitz im Wahlgebiet setzt das Gesetz ausdrücklich nicht voraus — anders als bei der Ratswahl. Deshalb kann etwa Heiko Meyer kandidieren, obwohl die amtliche Bekanntmachung Reppenstedt als Wohnort führt.
Können auch Beschäftigte anderer Behörden kandidieren?
Ja. Aus einer Kandidatur folgt für sich genommen kein Verstoß gegen Dienstrecht. Was gilt, hängt vom jeweiligen Dienstverhältnis ab: Freistellung, Urlaub, Nutzung dienstlicher Ressourcen und der Übergang im Fall eines Wahlsiegs sind gesondert zu regeln. Bei Andrea Schröder-Ehlers wurden solche Abgrenzungsfragen öffentlich diskutiert; eine festgestellte Rechtsverletzung ist in den geprüften Quellen nicht dokumentiert, und der Wahlausschuss hat ihren Wahlvorschlag ohne Beanstandung zugelassen.
Wo finde ich das amtliche Ergebnis?
Am Wahlabend ab 18 Uhr im Ergebnispräsentationssystem der Hansestadt Lüneburg. Die Zahlen dort sind zunächst vorläufig; das amtliche Endergebnis stellt der Wahlausschuss fest.
Zur Einordnung: die Wahl 2021
Amtliches Ergebnis
Erster Wahlgang, 12. September 2021
Wahlbeteiligung 56,24 %
- Claudia Kalisch 33,72 % Bündnis 90/Die Grünen
- Heiko Meyer 22,73 % Wählergemeinschaft Heiko Meyer
- Monika Scherf 18,43 % CDU
- Pia Steinrücke 17,97 % SPD
- Michèl Pauly 3,45 % Die Linke
- Andreas Meihsies 1,6 % Einzelwahlvorschlag
- Don William Kerber 1,1 % Einzelwahlvorschlag
- Ann Katrin Hoffmann 1,01 % Einzelwahlvorschlag
Stichwahl, 26. September 2021
Wahlbeteiligung 66,12 %
- Claudia Kalisch 55,46 % Bündnis 90/Die Grünen
- Heiko Meyer 44,54 % Wählergemeinschaft Heiko Meyer
Die Stichwahl fand 2021 parallel zur Bundestagswahl statt — das erklärt die deutlich höhere Beteiligung. 2026 steht eine Stichwahl allein.
Fragen zur Wahl selbst?
Verbindlich Auskunft gibt nur das Wahlamt der Hansestadt Lüneburg — nicht wir.
- Telefon 04131 309-3698
- E-Mail wahlen@stadt.lueneburg.de
- Briefwahlbüro Rathaus, Eingang E (barrierefrei), Telefon 04131 309-3200